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Eis, Schnee oder Nässe Der Gesetzgeber sagt im § 2 Absatz 3a der StVO: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“ Mit anderen Worten: Die Ausrüstung ist an die Wetterverhältnisse anzupassen, bedeutet: Im Winter sind Sie mit Winterreifen auf der sicheren Seite. Bis zu 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg kann eine Missachtung der so genannten Winterreifen-Verordnung kosten. Euromobil Mietwagen sind während des Winters üblicherweise mit Winterreifen ausgestattet. |
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