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Eis, Schnee oder Nässe

Wann muss man Winterreifen aufziehen? Und – muss man überhaupt?

Der Gesetzgeber sagt im § 2 Absatz 3a der StVO:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Mit anderen Worten: Die Ausrüstung ist an die Wetterverhältnisse anzupassen, bedeutet: Im Winter sind Sie mit Winterreifen auf der sicheren Seite. Bis zu 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg kann eine Missachtung der so genannten Winterreifen-Verordnung kosten.
Und noch schwerwiegender können die Folgen bei einem Unfall mit Sommerausrüstung sein, denn hier erlischt möglicherweise sogar der Kaskoschutz.

Euromobil Mietwagen sind während des Winters üblicherweise mit Winterreifen ausgestattet.

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